Ihr Ansprechpartner für den Landkreis Stade

Wenn bei der Sprachstandsüberprüfung Ihres Kindes festgestellt wurde, dass die deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der ersten Klasse teilzunehmen, nimmt Ihr Kind automatisch an der vorschulischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung teil. Sie als betroffene Eltern werden von der Schule darüber entsprechend informiert und für Ihr Kind gilt dann die vorgezogene Schulpflicht.

Auch im weiteren Schulverlauf können viele Kinder und Jugendliche durch Sprachförderung unterstützt werden, bis ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Hier sprechen wir von der sogenannten Spracherwerbsförderung. Dieses ist ein besonderes zusätzliches Angebot im Landkreis Stade.
Wenden Sie sich bei Fragen rund um dieses Thema gern an Doris Jungclaus im Schulamt des Landkreises Stade. Sie ist für die Koordinierung der Spracherwerbsförderung zuständig und hilft Ihnen gern weiter.


Kontakt

Doris Jungclaus
Verwaltungsgebäude VI, Zimmer 212
Am Sande 1
21682 Stade
Telefon: 04141 12 4045
schulamt@landkreis-stade.de