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Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
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Praxisforum: Reisekosten- und Bewirtungsrecht
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Inhalt:
- Reisekostenreform in der Praxis: Alle Infos zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute
- Praxiserfahrungen und Gestaltungsmöglichkeiten sowie finale Rechtsprechung zur "1. Tätigkeitsstätte"
- "Nachbesserungen" Mahlzeitengestellung: "Zurückrudern" bei der Mahlzeitengestellung auf Kurzstreckenflügen, generelle Entscheidungshoheit des ArbG zur Kürzung der VMA bei Imbiss und Snack, Behandlung von "doppelten Mahlzeiten"
- Neuregelungen 2020/21 zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
- Abrechnungssystematik im Ausland bei mehrtägigen Reisen (Anreise + Abreise) + Mahlzeitengestellung
- Inlands- und Auslandspauschalen 2020/21 - Problematik: Abrechnung Verpflegungspauschalen Ausland bei mehrtägigen Reisen (Überlandreisen)
- Sachbezugswerte 2021
- LKW-Fahrer-Pauschale seit 2020
- BMF-Schreiben + OFD-Verfügungen zu den Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
- Umsatzsteuerproblematik bei Hotel- und Bewirtungsaufwandsrechnungen
- Umzugskostenpauschalen
- Urteil zu den VIP-Logen
- Aktuelles zur Firmenwagenbesteuerung: Elektro- und Hybridfahrzeuge, E-Bike + Jobradproblematik
- BahnCard: deutliche Erleichterung bei der Erstattung
- Tagesaktuelle Besprechung von BFH-Urteilen, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen etc.
- Klärung von Teilnehmerfragen aus laufendem Geschäft
Hinweis:
Grundkenntnisse im Reisekosten- und Bewirtungsrecht werden vorausgesetzt!
Probleme/Fragen/Fallbeispiele sollten vor dem Workshop zusammen mit der Anmeldung stichwortartig an die IHK Stade übermittelt werden (gern auch per E-Mail: bildung@stade.ihk.de). "Neulinge" auf dem Gebiet sollten sich zunächst für die Teilnahme an einem Grundlagenseminar entscheiden (vgl. Seminar "Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht - Grundlagen").
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personal-/Lohnbüros, Reisekostenabrechnungsstellen und Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater
Lernziel:
Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen, erhöhen die Abrechnungssicherheit und vermeiden dadurch Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.