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Volkshochschule Stade e.V.

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Datenschutz im Unternehmen - (un)mögliche Anforderungen?

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25. Mai 2018: mit der EU Datenschutz-Grundverordnung beginnt in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit europaweit ein neues Kapitel. Ein halbes Jahr später kann in dem Workshop anhand erster Erfahrungen - insbesondere auch der aufsichtsbehördlichen Praxis - ein erstes Fazit gezogen werden. Ist es unter der Datenschutz-Grundverordnung weiterhin möglich, unter dem Radar der Aufsichtsbehörde zu fliegen (auch wenn dies keinesfalls zu empfehlen ist)? Hat Ihr Unternehmen die Datenschutzorganisation bereits ausreichend angepasst und die umfassenden Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllt?
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist aufgrund der hohen Anforderungen weiterhin eine Ernüchterung und Unsicherheit bezüglich der Themen Datenschutz und Datensicherheit zu verspüren. So wird zwar wahrgenommen, dass umfangreiche gesetzliche Verpflichtungen bestehen und im Falle eines Datenschutzskandals ein erheblicher Reputationsverlust und enorme Bußgelder drohen. Ein direkter Rückschluss auf die eigene Tätigkeit wird jedoch nicht gezogen oder allenfalls diskutiert und nicht umgesetzt: "Man müsste..."
Der Workshop richtet sich an die für die Themen Datenschutz und Datensicherheit verantwortlichen Personen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die dies ändern wollen. Es wird aufgezeigt, welche gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind und wie eine Datenschutzorganisation mit so wenig Aufwand wie möglich implementiert werden kann.

Agenda:

  • Grundzüge des Datenschutzrechts
  • Verbesserung des Datenschutzniveaus des Unternehmens und der zu erwartende Aufwand
  • die positiven Nebeneffekte, wenn ein Unternehmen das Datenschutzniveau erhöht
  • Datenschutzmanagement und Datenschutzprozesse
  • Dokumentations- und Nachweisanforderungen
  • das Zusammenspiel von IT-Sicherheit und Datenschutz
  • die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und dessen Aufgaben
  • die datenschutzkonforme Gestaltung des Internetauftritts
  • die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen einzelner Maßnahmen (z.B. betriebliche Nutzung von Internet und E-Mail, Videoüberwachung, Betrieb eines WLAN, Newsletterversand)
  • Beantwortung konkreter Fragen

Hendrik Sievers ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und leitet in der Full-Service-Wirtschaftskanzlei beck rechtsanwälte den Fachbereich IT- und Medienrecht. Er gestaltet und prüft IT-Verträge, berät im Recht des E-Commerce, im Datenschutzrecht, im Telekommunikationsrecht sowie zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen, die durch die Internet- und E-Mail Nutzung entstehen.
Die Beratung in rechtlichen Auseinandersetzungen über Online-Inhalte (Presse- und Äußerungsrecht, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) sowie das Online-Reputationsmanagement stellen Schwerpunkte seiner Tätigkeit dar. Darüber hinaus ist Hendrik Sievers Geschäftsführer der beck Service GmbH und in diesem Rahmen für mehrere Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig.

Bitte beachten Sie unser Rabattsystem:
Frühbucherrabatt: bei Buchung bis zum 09.02.18 zahlen Sie 199EUR;
ab 2 Mitarbeiter/-innen 219EUR pro Person, ab 3 Mitarbeiter/-innen 199EUR pro Person
bei Buchung von 2 Veranstaltungen 219EUR pro Veranstaltung, ab 3 Veranstaltungen 199EUR pro Veranstaltung
bei Buchung aller 9 Veranstaltungen 1499EUR
Rabattnutzung nur bei schriftlicher Anmeldung möglich.