Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sollen alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit bekommen, bei Bildungs- und Freizeitaktivitäten mitzumachen – unabhängig vom Einkommen. Dieses gilt für Kultur-, Musik- und Sportangebote ebenso wie für Kita- und Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht.

Wofür können Kosten übernommen werden?

  • Kultur, Musik und Sport

Hier wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe bis zu fünfzehn Euro pro Monat übernommen.

  • Ausflüge und Reisen mit Schule, Kita...

Die Kosten für Ausflüge und Reisen mit Schule, Kita, Hort und der Kindertagespflege werden übernommen.

  • Lernförderung

Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos eine angemessne - vorübergehende - zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel nach Einschätzung der Schule gefährdet ist.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn entsprechend der schulrechtlcihen Bestimmungen festgelegte wesentliche Lernziele ansonsten nicht erreicht werden können.

  • Persönlicher Schulbedarf (z.B. Schreibhefte, Schulranzen, Sportsachen)

Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 150 Euro pro Jahr gezahlt – zu Beginn des Schuljahres 100 Euro und im Februar noch einmal 50 Euro.

  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort und der Kindertagespflege

Die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder der Kita/Kindertagespflege werden für die Leistungsbezieher übernommen.

  • Schülerbeförderungskosten ab der 11. Klasse

Notwendige Fahrtkosten zur nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsganges werden übernommen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht von anderer Seite übernommen werden.

Wer kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie bzw. Ihre Kinder einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Prinzipiell kann das Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme stellt der Bereich Kultur, Musik und Sport dar – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Wie und wo kann ein Antrag gestellt werden?

Den Antrag stellen Sie in der Regel bei den für sie zuständigen Behörden. In der Regel ist dies das JobCenter des Landkreises Stade. Notwendige Formulare können Sie vorab herunterladen.
Unterlagen zur Antragstellung finden Sie zum Herunterladen im Internet

Weiter Informationen erhalten Sie unter www.bildungspaket.bmas.de.


Das Sozialamt des Landkreises Stade beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um Bildung und Teilhabe. Sie erreichen die Mitarbeiter/innen unter

Sozialamt
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
E-Mail: BuT@landkreis-stade.de
Homepage: http:/­/­www.­landkreis-stade.­de

Frau Kelm
Kreishaus Verwaltungsgebäude A, Zimmer A104
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12 5086
Telefax: 04141 12-305
E-Mail: BuT@andkreis-stade.de
Arbeitszeit:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Klaus
Kreishaus Verwaltungsgebäude A, Zimmer A104
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12 5088
Telefax: 04141 12-305
E-Mail: BuT@landkreis-stade.de

sowie das Jobcenter Stade
Telefon: 04141 926-591


Stand: 09.07.2019

zurück zu Migration + Bildung