Oberschule

Die Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann als Oberschule mit gymnasialem Angebot oder ohne ein solches geführt werden.
Die Schule entscheidet darüber, wie der Unterricht erteilt wird:

  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet).

Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahr und muss ab dem 9. Schuljahr überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass im Klassenverband unterrichtet wird. Im Verlauf der Schuljahrgänge werden zunehmend Fachleistungskurse in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik eingerichtet. In den Schuljahrgängen 9 und 10 kann noch ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) hinzukommen.
Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden.
Dem Unterricht in Schulzweigen liegen die Lehrpläne ("Kerncurricula") der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zugrunde, dem jahrgangs-bezogenen Unterricht die Kerncurricula der Oberschule.
Fachleistungsdifferenzierung bedeutet, dass der Unterricht in einigen Fächern auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt wird, denen verschiedene Lehrpläne (Kerncurricula) zugrunde liegen:

  • grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs): Kerncurricula der Hauptschule,
  • erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs): Kerncurricula der Realschule,
  • zusätzliche Anforderungsebene (Z-Kurs): Kerncurricula des Gymnasiums.

An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg sowohl berufs- als auch studienbezogen fortsetzen können. Die Oberschule hat das Ziel, eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend Leistungsfähigkeit und Neigungen zu ermöglichen.

Schulabschlüsse an der Oberschule

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I,
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erworben werden.

Der Erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule (10. Schuljahrgang) oder eines Beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang).
Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweigs können nach erfolgreichem Abschluss des 10. Schuljahrgangs in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe übergehen und so das Abitur nach 12 Schuljahren erwerben.

Mehr zur Oberschule

Der Text zur Oberschule wurde mit geringfügigen Änderungen der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums "Oberschule" entnommen. Dort finden Sie viele weitere Informationen und die Erlasse (Rechtsvorschriften) für diese Schulform zum Download, unter anderem die Pdf-Datei "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Oberschule".