Zugang zur Schule

Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
In Niedersachsen ist jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert 12 Jahre. Jedes Kind im schulpflichtigen Alter hat Anspruch auf einen Schulplatz – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Anmeldung an der Schule

Kinder im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse) werden in der Regel in der Schule aufgenommen, in deren Einzugsgebiet die Wohnung liegt. Vor der Einschulung werden die Eltern zur Anmeldung in die für sie zuständige Grundschule eingeladen.
Ältere neu zugewanderte Kinder und Jugendliche (ab der 5. Klasse) werden in eine weiterführende Schule aufgenommen. Die Eltern können zwischen verschiedenen Schulformen wählen. Bei der Wahl werden sie durch die Schule informiert und beraten.

Für die Anmeldung zum Schuljahresbeginn gibt es einen offiziellen Termin für alle. Soll das Kind während des Schuljahres angemeldet werden, muss mit der Schulleitung über das Schulsekretariat ein Termin vereinbart werden.

Quelle: Die Broschüre Schule in Niedersachsen knapp und klar des Niedersächsischen Kultusministeriums.


Stand: 14.05.2021