Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende

Da ein Studium immer auch eine finanzielle Belastung darstellt, gibt es finanzielle Unterstützungsangebote, die sich speziell an Geflüchtete richten.

BAföG

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland leben.

Geflüchtete mit Duldung können seit dem 01. Januar 2016 bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG beziehen (statt vorher 4 Jahre).

Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung können kein BAföG beantragen. Sie erhalten Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Niedersachsenstipendium

Das Land Niedersachsen hat sein Landesstipendienprogramm für Flüchtlinge geöffnet. Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, können sich bei der Hochschule, an der sie ein Studium aufgenommen haben, um ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen niedersächsischen Hochschulen zu finden.

(Quelle: Studieren in Niedersachsen)

Weitere Informationen rund um das Thema Finanzierungsmöglichkeiten von Studium finden Sie hier im Bildungslotsen!


Finanzierungsmöglichkeiten für Auszubildende

Fördermöglichkeiten für Menschen, die sich in der Ausbildung befinden oder gerade eine Ausbildung abgeschlossen haben, finden Sie hier im Bildungslotsen.


Stand: 30.06.2020