Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit

In Deutschland erhalten Neuzugewanderte Beratung und Hilfe bei der Vermittlung in Arbeit von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Abhängig vom Status ihres Asylverfahrens können zudem weitere Bildungs- und Unterstützungsleistungen möglich sein, sodass schnell eine Arbeit aufgenommen werden kann.

Bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche in Deutschland können Neuzugewanderte vielfältige Unterstützungsleistungen erhalten. Dabei sind je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Institutionen zuständig. Das sind entweder die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter mit ihren Dienststellen vor Ort. Beide können aber bei allen Fragen rund um den Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen. Neben einer Beratung zu Qualifikationen und den beruflichen Anforderungen erhalten Neuzugewanderte eine Vermittlung auf konkrete Stellen, aber auch weitergehende Hilfe, sofern für den Einstieg noch Kenntnisse fehlen. Dann kann z.B. auch die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung gefördert werden. Sobald jemand in Deutschland registriert ist oder eine aufenthaltsrechtliche Duldung erhalten hat, ist die Bundesagentur für Arbeit vor Ort zuständig. Dort kann das Beratungsangebot genutzt und in diesem Rahmen die Qualifikationen im Hinblick auf den deutschen Arbeitsmarkt überprüft werden. Sobald der/die Neuzugewanderte (in der Regel nach drei Monaten) Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungsmarkt bekommen, steht auch die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung offen. Es kann auch mit Maßnahmen (z.B. Bewerbungstraining) gefördert werden, die für eine berufliche Eingliederung erforderlich sind.

Mit der Anerkennung eines Asylantrags wechselt die Zuständigkeit in den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) II. Dieses regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende für die nicht die Bundesagentur für Arbeit, sondern die lokalen Jobcenter zuständig sind. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten. Die nachfolgenden Unterstützungsleistungen für die Aufnahme einer Arbeit werden dann überwiegend durch die Jobcenter erbracht.

Ansprechpartner:

  • Asylbewerber oder Geduldete können sich bei der Bundesgentur für Arbeit beraten lassen.
  • nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis erfolgt die Unterstützung durch das Jobcenter

Stand: 05.06.2020