Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Hat ein/e Neuzugewanderte/r eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen, kann die Qualifikation in Deutschland anerkannt werden. Die Bundesregierung hat deshalb das sogenannte Anerkennungsgesetz ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen") zur Vereinfachung geschaffen.

Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in einigen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker.

Wo erhalte ich Beratung?

Sie können Sich bei der Bundesagentur für Arbeit (als Asylbewerber oder Geduldeter) bzw. beim Jobcenter (bei Aufenthaltserlaubnis) vor Ort beraten lassen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an die entsprechende Erstanlaufstelle zur Bewertung ausländischer Abschlüsse im Landkreis Stade, zu wenden. Ratsuchende erhalten hier eine kompetente Beratung zu allen Fragen rund um die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen.

Wo erhalte ich die Anerkennung?

Ein Anerkennungsverfahren ist für akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf die Prüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation. Der Antrag wird bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland und Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig.

Weitere Informationen unter Anerkennung Ihrer Qualifikationen


Stand: 05.06.2020