Amt für Jugend und Familie Landkreis Stade

Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte, seine Arbeit basiert auf den Gesetzen zur Kinder- und Jugendhilfe. Zu dem Leistungsangebot, für das die Jugendämter verantwortlich sind, gehören u.a. die Förderung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege und Hilfen zur Erziehung wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege und Heimerziehung.

Amt für Jugend und Familie
Heidbecker Damm 26, 21684 Stade
Telefon: 04141 12-5111
Mail: jugendamt@landkreis-stade.de

Einzelne Leistungen werden nachfolgend erläutert:

Elterngeld

Das Elterngeld wird an Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Seit dem 1. Juli 2015 wurde das Elterngeld und die Elternzeit durch Einführung des Elterngeld Plus deutlich flexibler als bisher. Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit erleichtern.

Bitte beachten Sie, dass diese Aufgabe teilweise in kommunaler Zuständigkeit liegt. Wenden Sie sich bitte daher an die für Sie zuständige Kommune.

Elterngeldstelle des Landkreis StadeElterngeldstelle der Hansestadt Stade für Einwohner/innen der Hansestadt Stade
Am Schwingedeich 2Heidbecker Damm 26
21680 Stade21684 Stade
Telefon: 04141 12-0Telefon: 04141 / 401 545 und 541
Mail: elterngeld@landkreis-stade.deMail: elterngeld@stadt-stade.de

Elternzeit

Erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Auch Großeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre eigenen Kinder noch minderjährig sind oder während der Schulzeit oder Ausbildung selbst ein Kind bekommen. Sie können dann Elternzeit für ihr Enkelkind beantragen, während die Eltern weiterhin Anspruch auf Elterngeld haben.

Während der Elternzeit werden die Eltern von ihrem Arbeitgeber zum Zweck der Betreuung ihres Kindes unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis ruht also während der Elternzeit.

Amt für Jugend und Familie
Am Schwingedeich 2, 21680 Stade
Telefon: 04141 12-0


Stand: 17.05.2021