Sprachförderung und Integration der Berufseinstiegsschule

Niedersächsisches Kultusministerium

In die Sprach- und Integrationsklassen können neu eingereiste Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aufgenommen werden. Dieser einjährige Bildungsgang kann je nach Bedarf unabhängig vom Schuljahresrhythmus eingerichtet werden. Die Klasse Sprache und Integration kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden. Die Aufnahme in die Teilzeitklasse setzt die verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ-Maßnahme) voraus.

Quelle: Niedersächsischer Bildungsserver


Stand: 17.05.2021