Datenreport zur Ganztagsbildungs- und Betreuungssituation von Grundschulkindern im Landkreis Stade
Das Bildungsbüro hat in den vergangenen Monaten bei den kommunalen Schulträgern der Grundschulen eine Abfrage zum aktuellen Stand der ganztägigen Betreuung für Grundschulkinder durchgeführt. Hintergrund dafür ist der kommende Rechtsanspruch einer Ganztagsbetreuung.
So wird mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) § 24 SGB VIII mit Wirkung zum 1. August 2026 geändert und ein neuer Absatz 4 eingefügt. § 24 Abs. 4 SGB VIII in neuer Fassung normiert fortan einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (gem. § 45 SGV III) für Kinder ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe von werktäglich für mindestens acht Stunden.
Grundsätzlich sind verschiedene Umsetzungsformen zur Erfüllung des Rechtanspruchs möglich bzw. vorhandene Formen können auch weiterhin bestehen bleiben. Die zwei Hauptformen des Ganztagesbetriebs während der Schulzeit finden entweder über (A) Angebote in schulischer Verantwortung in Form von Ganztagsschulen (mit oder ohne außerschulischen Kooperationspartnern), oder (B) über Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe in Form von Tageseinrichtungen, wie dem Hort, statt.
Der vorliegende Datenreport ist eine Vollerhebung, die erstmalig einen kreisweiten Überblick über die Ganztagsbetreuungslandschaft im Landkreis Stade bietet und entlang der Strukturqualität die verschiedenen Bereiche wie Angebotsart, Angebotsumfang sowie Angebotsqualität in den Ganztagssystemen von Schule und Kindertagesbetreuung, begleitet vom Angebot des Mittagessens und der Ferienbetreuung aufzeigt.
Die Erhebung erfolgte erstmalig zum Schuljahr 2024/25 und
steht Ihnen ab sofort hier zum Download zur Verfügung:
Wenn Sie Fragen zum Datenreport haben, wenden Sie sich gerne an uns:
Dr. Anja Burchert und Hanna Münster-Bortig
04141 12-4044 oder 04141 12-4043
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