WiN - Weiterbildung in Niedersachsen

Das vom Land Niedersachsen und dem Europäischen Sozial Fonds (ESF) geförderte Programm „ WiN - Weiterbildung in Niedersachsen“ soll Unternehmen helfen, durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation zu leisten. Die NBank unterstützt niedersächsische Unternehmen bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Was wir gefördert?

Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen:

  • müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
  • sollten höchstens 24 Monate umfassen (Ausnahmen möglich)

Wie wird gefördert?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) bis zu max. 50 % der Kosten, Mindestfördersumme 1.000,00 €
  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) mit einem Pauschalsatz von 19,00 € / Qualifizierungsstunde
  • Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen

Persönliche Beratung, Fragen, Termine:

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder
vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel.: 0 511 300 31 333
Fax: 0 511 300 31 11333
beratung@nbank.de

Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbi.., Stand 07-2015
nähere Informationen im Flyer WiN

Antragstellung

Antragsverfahren: Schritt für Schritt und Online-Registrierung zur Antragsstellung


Stand 16.07.2015