"Meister-BAföG" ab 01.08.2016 "Aufstiegs-BAföG"

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das bneue Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG“) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung in allen Berufsbereichen, unabhängig von der Form der Durchführung.

Wer wird gefördert?

  • Handwerker und andere Fachkräfte
  • die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) anerkannte Erstausbildung verfügen
  • ohne Altersbegrenzung
  • auch ausländische Fortbildungswillige können unter best. Voraussetzungen gefördert werden
  • Studienabbrecher
  • Hochschulabsolventen mit Bachelorabschluss

Was wird gefördert?

  • eine Aufstiegsfortbildung, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG oder der HWO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten
  • und der angestrebte Abschluß über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlussses liegt
  • nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen (z.B. ein Hochschulabschluss)
  • die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • sie kann in Vollzeit- oder Teilzeit erfolgen

Wie wird gefördert?

über einen Maßnahmebeitrag

  • für Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen
  • unabhängig vom Einkommen und Vermögen
  • bestehend aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000,-€, davon 40% als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen)
  • und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks (bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, max. bis 2.000,-€, davon 40% als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen)

und einem Beitrag zum Lebensunterhalt

  • für Vollzeitmaßnahmen
  • einkommens- und vermögensabhängig
  • der Unterhaltsbedarf (je nach familiären Status ab 768 € - 1.473 € mtl.) wird gefördert mit einem Zuschuss (333 € - 709 € je Monat) und einem zinsgünstigen Darlehen für den Restbetrag
  • Alleinerziehende werden zusätzlich gefördert mit einem monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 130,-€ (pauschal, ohne Kostennachweis)

Rückzahlung:

  • die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit (insgesamt max. bis zu 6 Jahren) zins- und tilgungsfrei
  • danach sind sie innerhalb von 10 Jahren mit monatlichen Raten von mind.128,-€ zu tilgen
  • nach bestandener Abschlussprüfung kann eine Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, um 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen zu bekommen
  • Informationen zur Kreditanstalt für Wiederaufbau

Quelle: Flyer Aufstiegs-BaföG (Stand 08-2016)
vertiefende Informationen: www.meister-bafoeg.info

Antragstellung

In Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günter-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
0511 300310
meisterbafoeg@nbank.de
www.nbank.de

Kontakt:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Michael Breuß
Rudolf-Diesel-Straße 9
21684 Stade
04141 6062-15
breuss@hwk-bls.de
hwk-bls.de


Stand: 11.08.2016