"Meister-BAföG" ab 01.08.2016 "Aufstiegs-BAföG"
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das bneue Aufstiegs-BAföG („Meister-BAföG“) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung in allen Berufsbereichen, unabhängig von der Form der Durchführung.
Wer wird gefördert?
- Handwerker und andere Fachkräfte
- die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) anerkannte Erstausbildung verfügen
- ohne Altersbegrenzung
- auch ausländische Fortbildungswillige können unter best. Voraussetzungen gefördert werden
- Studienabbrecher
- Hochschulabsolventen mit Bachelorabschluss
Was wird gefördert?
- eine Aufstiegsfortbildung, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG oder der HWO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten
- und der angestrebte Abschluß über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlussses liegt
- nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen (z.B. ein Hochschulabschluss)
- die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen
- sie kann in Vollzeit- oder Teilzeit erfolgen
Wie wird gefördert?
über einen Maßnahmebeitrag
- für Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen
- unabhängig vom Einkommen und Vermögen
- bestehend aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000,-€, davon 40% als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen)
- und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks (bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, max. bis 2.000,-€, davon 40% als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen)
und einem Beitrag zum Lebensunterhalt
- für Vollzeitmaßnahmen
- einkommens- und vermögensabhängig
- der Unterhaltsbedarf (je nach familiären Status ab 768 € - 1.473 € mtl.) wird gefördert mit einem Zuschuss (333 € - 709 € je Monat) und einem zinsgünstigen Darlehen für den Restbetrag
- Alleinerziehende werden zusätzlich gefördert mit einem monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 130,-€ (pauschal, ohne Kostennachweis)
Rückzahlung:
- die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit (insgesamt max. bis zu 6 Jahren) zins- und tilgungsfrei
- danach sind sie innerhalb von 10 Jahren mit monatlichen Raten von mind.128,-€ zu tilgen
- nach bestandener Abschlussprüfung kann eine Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, um 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen zu bekommen
- Informationen zur Kreditanstalt für Wiederaufbau
Quelle: Flyer Aufstiegs-BaföG (Stand 08-2016)
vertiefende Informationen: www.meister-bafoeg.info
Antragstellung
In Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günter-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
0511 300310
meisterbafoeg@nbank.de
www.nbank.de
Kontakt:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Michael Breuß
Rudolf-Diesel-Straße 9
21684 Stade
04141 6062-15
breuss@hwk-bls.de
hwk-bls.de
Stand: 11.08.2016