Bildungsgutschein

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Das Programm „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ soll von Arbeitslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern.

Wer wird gefördert?

Menschen, die

  • arbeitslos sind
  • oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind

und in der Regel

  • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben
  • oder 3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben

und die Notwendigkeit der Weiterbildung besteht,

  • um den arbeitslosen Menschen beruflich einzugliedern
  • oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • oder wegen eines fehlenden Berufsabschlusses

Was wir gefördert?

eine Weiterbildungsmaßnahme, die

  • dem benannten Bildungsziels dient
  • eine Zulassung über ein Zertifikat hat
  • von dem Antragsteller selbst (unter Berücksichtigung der beiden vorhergehenden Kriterien) ausgewählt wird (Kursnet)

Wie wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit händigt nach einer (zwingend) zuvor erfolgten Beratung einen Bildungsgutschein aus, der die Kostenübernahme für die Weiterbildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit zusichert.
Der Bildungsgutschein weist aus:

  • das Bildungsziel
  • die zum Erreichen des Bildungsziel notwendige Dauer
  • den regionalen Geltungsbereich
  • die Gültigkeitsdauer von längstens 3 Monaten

Der Weiterbildunganbieter muss auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die Weiterbildungsmaßnahme bestätigen und den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme der Arbeitsagentur vorlegen, die die benannten Kriterien prüft. Liegt der Bildungsgutschein nicht vor Maßnahmeantritt vor, verliert er seine Gültigkeit.

Mit der Aushändigung des Bildungsgutscheins wird Ihnen mitgeteilt, welche Weiterbildungskosten übernommen werden. Mögliche Leistungen sind:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrkosten
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Leistungen zum Lebensunterhalt

Quelle: Bildungsgutschein, Stand 05-2014
nähere Informationen im Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung

Antragstellung

Antragsstellung erfolgt bei der regional für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Arbeitsagentur Stade
www.arbeitsagentur.de