Bildungskredit

für Studierende

Es handelt sich um ein Angebot eines zinsgünstigen Kredits zusätzlich zu den Leistungen nach dem BAföG. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BaföG-Leistungen vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern oder des Ehegatten unabhängig.

Wer wird gefördert?

Studierende,

  • die die Zwischenprüfung bestanden haben oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, dass diese nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen erbracht haben
  • oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen haben
  • oder ein postgraduales Diplomstudium
  • oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
  • eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
  • die an einem in- oder ausländischen Praktium im Zusammenhang mit dem Studium teilnehmen
  • die max. 35 Jahre alt sind

Was wir gefördert?

  • der Besuch einer Ausbildungsstätte, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anerkannt ist
  • in der Regel nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters (begründete Ausnahmen sind möglich)
  • der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte,wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist

Wie wird gefördert?

  • der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100€, 200€ oder 300€ ausgezahlt
  • innerhalb eines Ausbildungsabschnittes werden max. 24 Monatsraten bis zu einer Höhe von max. 7200€ bewilligt
  • bei Bedarf (z.B. Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien) kann ein Teil des Kredites als Abschlag im Voraus gezahlt werden, bis zu einer Höhe von 3600€ (wobei die Gesamthöhe von 7200€ nicht überschritten werden darf)
  • der Kredit wird verzinst (orientiert am 6-Monats-EURIBOR) zuzügliche eines Verwaltungsaufschlages von 1% p.a.

Rückzahlung:

  • 4 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin ist der Kredit tilgungsfrei
  • nach den 4 Jahren ist er mit einer monatlichen Rate von 120€ zurückzuzahlen
  • eine Rückzahlung ganz oder teilweise ist jederzeit ohne weitere Kosten möglich
  • wird ein erneuter Ausbildungsabschnitt gefördert, werden die Rückzahlunsraten gestundet
  • kann die Rückzahlung bei Fälligkeit nicht geleistet werden, kann eine Stundung beantragt werden

Quelle: Flyer Bildungskredit, Stand 05-2014
weiterführende Informationen: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/110.php und http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/A..

Antragstellung

online

oder schriftlich:
Bundesverwaltungsamt
Abteilung IV Bildungskredit
Eupener Str. 125
50933 Köln
022899 3584492

Mit dem Bewilligungsbescheid bekommen Sie ein Vertragsangebot der KfW zugesandt.
Um mehr über die Bildungsförderung der KfW zu erfahren:
Infoline 0800 5399003 oder bildungsfoerderung@kfw.de