Bildungskredit
für Studierende
Es handelt sich um ein Angebot eines zinsgünstigen Kredits zusätzlich zu den Leistungen nach dem BAföG. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BaföG-Leistungen vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern oder des Ehegatten unabhängig.
Wer wird gefördert?
Studierende,
- die die Zwischenprüfung bestanden haben oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, dass diese nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen erbracht haben
- oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges abgeschlossen haben
- oder ein postgraduales Diplomstudium
- oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
- eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
- die an einem in- oder ausländischen Praktium im Zusammenhang mit dem Studium teilnehmen
- die max. 35 Jahre alt sind
Was wir gefördert?
- der Besuch einer Ausbildungsstätte, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anerkannt ist
- in der Regel nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters (begründete Ausnahmen sind möglich)
- der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte,wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist
Wie wird gefördert?
- der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100€, 200€ oder 300€ ausgezahlt
- innerhalb eines Ausbildungsabschnittes werden max. 24 Monatsraten bis zu einer Höhe von max. 7200€ bewilligt
- bei Bedarf (z.B. Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien) kann ein Teil des Kredites als Abschlag im Voraus gezahlt werden, bis zu einer Höhe von 3600€ (wobei die Gesamthöhe von 7200€ nicht überschritten werden darf)
- der Kredit wird verzinst (orientiert am 6-Monats-EURIBOR) zuzügliche eines Verwaltungsaufschlages von 1% p.a.
Rückzahlung:
- 4 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin ist der Kredit tilgungsfrei
- nach den 4 Jahren ist er mit einer monatlichen Rate von 120€ zurückzuzahlen
- eine Rückzahlung ganz oder teilweise ist jederzeit ohne weitere Kosten möglich
- wird ein erneuter Ausbildungsabschnitt gefördert, werden die Rückzahlunsraten gestundet
- kann die Rückzahlung bei Fälligkeit nicht geleistet werden, kann eine Stundung beantragt werden
Quelle: Flyer Bildungskredit, Stand 05-2014
weiterführende Informationen: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/110.php und http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/A..
Antragstellung
oder schriftlich:
Bundesverwaltungsamt
Abteilung IV Bildungskredit
Eupener Str. 125
50933 Köln
022899 3584492
Mit dem Bewilligungsbescheid bekommen Sie ein Vertragsangebot der KfW zugesandt.
Um mehr über die Bildungsförderung der KfW zu erfahren:
Infoline 0800 5399003 oder bildungsfoerderung@kfw.de

