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Personalfachkaufleute, IHK-Praxisstudium

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Das interne Personalmanagement hat an Bedeutung gewonnen, denn durch den flächendeckenden Fachkräftemangel fällt es vielen Unternehmen zunehmend schwerer, geeignete Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Das Personalmanagement ist zu einer Schlüsselstelle in Unternehmen geworden, für die Profis mit aktuellem Allround-Wissen gesucht werden.

Personalfachkaufleute nehmen verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahr. Sie gestalten die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Handlungsbereiche:

1. Personalarbeit organisieren und durchführen
Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und durchführen
Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
Beraten und Fachgespräche führen
Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
Sozialversicherungsrecht anwenden
Sozialleistungen des Betriebes gestalten
Personalbeschaffung durchführen
Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Konjunktur und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
Personalcontrolling gestalten und umsetzen

4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und - Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden
Führungskräfte beraten
Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten
Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Durchführungsort: Der Unterricht findet als Webinar im virtuellen Klassenzimmer statt. Ganz bequem von zu Hause oder unterwegs, ohne zeitaufwendige Fahrtwege. Der Unterricht ist interaktiv - per Mikrofon oder über das Chatsystem können jederzeit Rückfragen gestellt werden. Die Dozenten stehen auch per E-Mail, Telefon und in Foren zur Verfügung. Der Unterricht kann im Nachgang angeschaut werden, da die Termine aufgezeichnet werden.

Unterrichtstage:

Dienstags von 18:00 bis 21:15 Uhr
Donnerstags von 18:00 bis 21:15 Uhr
Vollzeittage von 09:00 bis 13:15 Uhr (14.10.2024 bis 18.10.2024)
Terminplan

Fortbildungsprüfung: Die Fortbildungsprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen. Die schriftliche Prüfung umfasst vier Prüfungsfächer. Die mündliche Prüfung findet als situationsbezogenes Fachgespräch statt und geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Dem Prüfungsausschuss werden zwei Themen vorgeschlagen. Das Thema der mündlichen Prüfung wird vom Prüfungsausschuss gestellt, wobei die Themenvorschläge berücksichtigt werden.

Schriftlicher Prüfungsteil: 29.10.2024 von 08:30 bis 13:30 Uhr und 30.10.2024 von 08:30 bis 14:00 Uhr Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt.
Mündlicher Prüfungsteil: Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. Die prüfende IHK stimmt die Termine mit dem Prüfungsausschuss ab.

Zulassungsvoraussetzungen: Für die Teilnahme an dem IHK-Praxisstudium müssen keine Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Allerdings berechtigt die Anmeldung nicht automatisch zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung.

Einer der folgenden Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Termin der Fortbildungsprüfung erfüllt sein:

Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und eine mindestens einjährige Berufspraxis
Abschluss in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Abschluss in einem anderen Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (AEVO) zu erbringen.

Die Berufspraxis muss sich auf das Personalwesen beziehen und kann auch während des IHK-Praxisstudiums gesammelt werden.

Wir empfehlen vor der Studienanmeldung prüfen zu lassen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dafür sind die folgenden Unterlagen unter pruefungen@stade.ihk.de einzureichen:

Aktueller Lebenslauf
Prüfungszeugnis der Berufsausbildung
Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der Art, Inhalt und Dauer der Beschäftigung hervorgehen