Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sollen alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit bekommen, bei Bildungs- und Freizeitaktivitäten mitzumachen – unabhängig vom Einkommen. Dies gilt für Kultur-, Musik- und Sportangebote ebenso wie für Kita- und Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht.
Wofür können Kosten übernommen werden?
Kultur, Musik und Sport
Es können zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Musikschulen in Höhe von bis zu 15 Euro pro Monat übernommen werden.
Ausflüge und Klassenfahrten mit Schule, Kita, Hort und Kindertagespflege
Die Kosten für Ausflüge und Fahrten mit Schule, Kita, Hort und Kindertagespflege werden übernommen.
Lernförderung
Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos eine angemessene, vorübergehende zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn entsprechend der schulrechtlichen Bestimmungen festgelegte wesentliche Lernziele ansonsten nicht erreicht werden können. Die Lernförderung muss die schulischen Angebote ergänzen, das heißt, dass zum Beispiel Förderunterricht der Schulen vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.
Persönlicher Schulbedarf (z. B. Schreibhefte, Schulranzen, Sportsachen)
Für Lernmaterialien erhalten Schulkinder einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 195 Euro, der mit 130 Euro zu Beginn des Schuljahres (in der Regel am 1. August) und weiteren 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (in der Regel am 1. Februar) ausgezahlt wird.
Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort und Kindertagespflege
Die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder in der Kita/Kindertagespflege werden für Leistungsberechtigte übernommen.
Schülerbeförderungskosten ab der 11. Klasse
Notwendige Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges werden übernommen, sofern die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht von anderer Seite übernommen werden.
Wer kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?
Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Grundsicherungsgeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie bzw. Ihre Kinder einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Prinzipiell kann das Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme stellt der Bereich Kultur, Musik und Sport dar – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Wie und wo kann ein Antrag gestellt werden?
Den Antrag stellen Sie in der Regel bei der zuständigen Behörde. Bei Leistungsbezug im Jobcenter ist dies das Jobcenter, in den übrigen Fällen das Amt Soziales und Teilhabe des Landkreises Stade.
Notwendige Formulare können Sie hier herunterladen:
https://www.landkreis-stade.de/familie-b..
Ansprechpartner
Das Amt Soziales und Teilhabe des Landkreises Stade beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um Bildung und Teilhabe. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen unter:
Amt Soziales und Teilhabe
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5086 / -5087 / -5088
E-Mail: BuT@landkreis-stade.de
Homepage: https://www.landkreis-stade.de/familie-b..
Jobcenter Stade
Am Güterbahnhof 8
21682 Stade
Telefon: 04141 926-591
E-Mail: https://jobcenter-stade.de/e-services
Homepage: https://jobcenter-stade.de/
Stand: 14.07.2026

