Bildungsurlaub (in Niedersachsen)

Bildungsurlaub ist ein "zusätzlicher Urlaub zum Zwecke der Bildung" bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgelts und ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen regelt dies das Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz NBildUG.

Wer wird gefördert?

  • jede/r Arbeitnehmer/in (Rechtsanspruch), der/die jeden Tag seinen/ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen aufsucht
  • anspruchsberechtigt sind auch Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung, sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte
  • nicht anspruchsberechtigt sind Beamte, Richter, Soldaten und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienst. Diese können sich bei ihren Dienststellen erkundigen, ob es andere Freistellungsmöglichkeiten für sie gibt.
  • der Anspruch kann erstmals nach 6-monatigem Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden

Was wird gefördert?

Veranstaltungen, die durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung e.V. nach dem NBildUG anerkannt wurden
zu folgenden Themenbereichen:

  • berufliche Bildung
  • politische und wert-und normorientierte Bildung
  • allgemeine Bildung
  • sowie die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher und nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

zeitlicher Rahmen:

  • eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden
  • Ein- und zweitägige Veranstaltungen werden nicht anerkannt.
  • sie soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden, am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen.

Als Nachweis fügen Sie Ihrem Antrag bitte ein detailliertes Programm mit Inhalten und Arbeitszeiten bei.

Angebote finden Sie u.a. auf der Seite des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V. neeb bei ihren Mitgliedsorganisationen.

Wie wird gefördert?

  • durch Lohnfortzahlung während der Veranstaltung durch den Arbeitgeber
  • zusätzlich anfallende Kosten wie Kursgebühren oder Reisekosten werden nicht erstattet

Antragstellung

Der Antrag auf Freistellung muss bei dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung gestellt werden und die Anerkennungsbestätigung des Veranstalters enthalten (diese händigt der Veranstalter in der Regel mit der Anmeldebestätigung aus).
Nach Beendigung des Bildungsurlaubes erhalten Sie vom Veranstaltenden eine Teilnahmebescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber abgeben. Sie ist die Grundlage für den Anspruch auf Lohnfortzahlung

Quelle:Flyer Bildungsurlaub, Stand 05-2014
weiterführende Informationen, auch zum Anerkennungsverfahren: Bildungsurlaub in Niedersachsen und Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur