Integrierte Gesamtschule (IGS)

In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden.

Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe; das ist an der IGS der 11. Schul-jahrgang. Die allgemeine Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.

Struktur der IGS im Sekundarbereich I

Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen.

Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Differenzierung durch Fachleistungskurse kann auf verschiedenen Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab dem 7., in Deutsch ab dem 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt werden.

Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.

Mehr zur IGS

Weitere Informationen zu beiden Formen der Gesamtschule finden Sie im Merkblatt zur Gesamtschule des Niedersächssichen Kultusministeriums.

Der Text zur IGS wurde mit geringfügigen Änderungen der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums "Gesamtschule" entnommen. Dort finden Sie viele weitere Informationen und die Erlasse (Rechtsvorschriften) für diese Schulform zum Download.