Schulische Sprachfördermaßnahmen

Niedersächsisches Kultusministerium und die Landesschulbehörde Niedersachsen

Sprachlernklassen

Die allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen haben die Möglichkeit, bei Bedarf Sprachlernklassen einzurichten. Neu nach Deutschland zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen werden bei dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse unterstützt und auf den Übergang in die Regelklasse vorbereitet. Nach einer dreimonatigen Eingewöhnungs- und Beobachtungsphase in der Sprachlernklasse werden die Schülerinnen und Schüler einer Regelklasse zugeordnet und nehmen mit kontinuierlich zunehmenden Anteilen am Regelunterricht, den Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangeboten teil.

Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderklassen (BVJ-A)

Zugewanderte schulpflichtige Jugendliche der Berufsbildenden Schulen nehmen entsprechend am Unterricht der Sprachförderklassen (BVJ-A) teil, wenn sie wegen fehlender deutscher Sprachkenntnisse noch nicht in eine betriebliche Ausbildung oder in die Regelformen der beruflichen Vollzeit-Schulen eintreten können.
Der Unterricht in der Sprachförderklasse dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, die aber fachbezogen vermittelt wird. Die Sprachförderklasse bereitet außerdem auf eine berufliche Ausbildung bzw. Tätigkeit vor.

Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache“

Der maximal einjährige Besuch eines Förderkurses „Deutsch als Zweitsprache“ kann sich dem Besuch der Sprachlernklasse anschließen oder an seine Stelle treten.

Förderunterricht

Bei Bedarf können Schulen Förderunterricht von mindestens 5 Wochenstunden einrichten. Dieser Förderunterricht kann sich an den Besuch der Sprachlernklasse oder eines Förderkurses „Deutsch als Zweitsprache“ anschließen und wird in Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache angeboten.

Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde


Stand: 11.05.2021