Eltern und Schule

Die Eltern als Partner der Schule

Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte sind für die Erziehung der Kinder verantwortlich. Die Eltern sind der wichtigste Partner der Schule auf dem Bildungsweg des Kindes. Sowohl für die Eltern als auch für die Schulen ergeben sich daraus verschiedene Rechte und Pflichten.

Eltern haben das Recht auf Beratung und Information. Die Schulen bieten regelmäßig Elternabende an und informieren die Eltern über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts. An den Elternsprechtagen können die Eltern mit allen Lehrern des Kindes über die Lernentwicklung ihres Kindes sprechen. Außerdem besteht für Eltern jederzeit die Möglichkeit, Einzelgespräche mit den Lehrkräften zu vereinbaren, um sich über die schulische Arbeit und Leistung ihres Kindes zu informieren.

Außerdem werden die Eltern an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen über die kollektive Elternvertretung beteiligt. Die Mitwirkungsrechte werden durch die gewählten Elternvertretungen auf verschiedener Ebene (Schule, Gemeinde, Kreis, Land) wahrgenommen. Insbesondere auch Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, diese Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen.

Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind täglich die Schule besucht und die Schulpflicht eingehalten wird. Außerdem müssen die Eltern die Mitteilungen der Schule lesen und den Aufforderungen nachkommen. Wenn das Kind krank ist, muss eine Krankmeldung durch die Eltern erfolgen. Finden während der Schulzeit religiöse Feiertage statt, an denen das Kind teilnehmen soll, müssen die Eltern vorab einen Antrag stellen und die Zustimmung der Schule einholen. Das Kind muss den durch die Abwesenheit versäumten Unterrichtsstoff nachholen.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium


Stand: 17.05.2021