Berufssprachkurse

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Die berufsbezogene Deutschförderung baut auf den Integrationskursen auf. In den berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Je nach Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können in den Berufssprachkursen Basismodule oder Spezialmodule absolviert werden. In den Basismodulen können Teilnehmende ihre Sprachkenntnisse von

  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

verbessern.

Zusätzlich gibt es Spezialberufssprachkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Absolventinnen und Absolventen aus den Integrationskursen, die das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
Die Spezialberufssprachkurse „Akademische Heilberufe“ und „Gesundheitsfachberufe“ dienen der sprachlichen Qualifizierung con Personen, die sich im Aneerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsbaschlusses befinden.
Darüber hinaus wird in den Spezialberufssprachkursen fachspezifischer Unterricht im Bereich Einzelhandel oder Gewerbe-Technik angeboten.
Bis auf die beiden letztgenannten Spezialberufssprachkurse des fachspezifischen Unterrichts, schließt jeder Berufssprachkurs mit einer Zertifikats- oder Fachsprachenprüfung ab.

Wer kann teilnehmen?

  • Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen,
  • eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern
  • Ein abgeschlossener Integrationskurs oder
  • nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

Nicht-Erwerbstätige erhalten eine Teilnahmeberechtigung von den Vermittlerinnen und Vermittlern der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Erwerbstätige, Auszubildende oder Personen im Berufsanerkennungsverfahren können sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Quelle: Deutsch für den Beruf


Stand: 29.04.2021