Zugang zum Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Dabei sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen zu beachten und der Einzelfall zu prüfen.
Eine erste Übersicht bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:


Stand 05.06.2020