Aufnahme, Unterbringung und Verteilung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden ausländischen Staatsangehörigen aufzunehmen.
Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel". Die Asylsuchenden werden im Regelfall mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „EASY" (Erstverteilung von Asyl­suchenden) entsprechend der Aufnahmequote auf die Länder verteilt.
Niedersachsen unterhält für diese Personenkreise an den Standorten Braunschweig, Bramsche und Friedland, Oldenburg und Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Aufnahmeeinrichtungen. Die auf das Land Niedersachsen verteilten Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen sind grundsätzlich verpflichtet, in den Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, Asylsuchende jedoch längstens für bis zu sechs Monate.

Quelle: http:/­/­www.­fluechtlinge.­niedersachsen.­de.­.­


Stand: 24.07.2020