Was bedeutet „Residenzpflicht"?
Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland eine „Residenzpflicht". Das bedeutet, dass sie den Bezirk des Landkreises bzw. der Region Hannover oder der kreisfreien Stadt, in dem sie untergebracht sind, nicht bzw. nur mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde (das ist während Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, danach liegt die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde des Landkreises bzw. der Region Hannover oder der kreisfreien Stadt) verlassen dürfen.
Nach Ablauf von drei Monaten wird die Aufenthaltsbeschränkung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeten in der Regel durch eine Wohnsitzauflage für die Stadt oder Gemeinde, in der sie untergebracht werden, ersetzt. Das bedeutet, dass der Aufenthalt der Flüchtlinge vorübergehend auch in anderen Gemeinden, Städten, Landkreisen bzw. der Region Hannover oder Bundesländern erlaubt ist, der Wohnsitz aber in der zugewiesenen Stadt oder Gemeinde genommen werden muss. Ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde ist nur aufgrund besonderer Umstände und mit vorheriger Genehmigung der Ausländerbehörde zulässig.
Quelle: Land Niedersachsen: Was bedeutet „Residenzpflicht"?
Stand: 24.07.2020
...und was bedeutet „Wohnsitzauflage"?
Die bundesgesetzliche Regelung sieht vor, dass nach Erhalt eines der in § 12 a AufenthG genannten Aufenthaltsstatus nun eine Wohnsitznahmeverpflichtung für 3 Jahre besteht für das Bundesland, in das die Personen im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesen worden sind.
Das Gesetz sieht diverse Ausnahmen vor, etwa die Aufnahme eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in bestimmtem Umfang, eine Ausbildung oder ein Studium. Auf Antrag kann auch in weiteren Fällen eine Aufhebung der Nebenbestimmung erfolgen, etwa bei besonderen familiären Konstellationen oder in Härtefällen.
Quelle:Nds. Flüchtlingsrat: ...und was bedeutet „Wohnsitzauflage"?
Stand: 24.07.2020
Stand: 24.07.2020