Wohnungssuche

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Suche, z.B.

Wohnsitz ummelden

Sobald eine neue Wohnung bezogen wird und sich damit auch die Adresse ändert, muss dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Gemeinde als auch allen involvierten Sozialleistungsträgern, Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt werden. Der Vermieter bzw. die Vermieterin stellt eine nötige Bescheinigung aus. Eine verspätete Ummeldung kann unter Umständen auch negative Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.

Quelle: Infos zur Wohnungssuche
oder Broschüre „Willkommen in Deutschland“ S. 50-52 (mehrsprachig)


Stand: 24.09.2020