Gesetzliche Krankenversicherung

Anders als nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sieht das SGB II eine Krankenversicherungspflicht vor, d.h. mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie beim
Bundesministerium für Gesundheit:
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oder auch beim GKV Spitzenverband:
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Stand: 27.05.2021