„Darf ich mit dem Kopftuch arbeiten?“

Viele Frauen, die neu nach Deutschland kommen, und aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, fragen sich, inwieweit sie mit dem Tragen eines Kopftuchs einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben.
Der neue IQ- ("Integration durch Qualifizierung") Informationsflyer des Flüchtlingsrats Niedersachsen klärt in leichter Sprache darüber auf, wie die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema sind.
Er ist unter dem Titel erschienen: „Darf ich mit dem Kopftuch arbeiten?“
Zusätzlich werden Informationen über mögliche Handlungsschritte gegeben, wenn frau sich aufgrund des Tragens von religiösen Symbolen von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen oder Kolleginnen/Kollegen diskriminiert fühlt, oder auch rechtswidrig gehandelt wird.

Der Flyer kann in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Dari, Englisch und Kurmanci heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen sowie zum Download des Flyers in den verschiedenen Sprachen klicken Sie bitte hier.

Da die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema äußerst komplex ist, wird an dieser Stelle zusätzlich auf das FAQ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwiesen.

Quelle:https:/­/­www.­nds-fluerat.­org (vom 01.04.2020)

Stand 05.06.2020