Bei Corona-Inzidenzwert über 50:

Maskenpflicht ab Klasse 5 auch im Unterrichtsraum

Auch im Landkreis Stade stecken sich immer mehr Menschen mit dem Coronavirus an: Wenn wie am Dienstag der statistische „Inzidenzwert“ auf über 50 steigt (neu Infizierte pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen), gelten jetzt strengere Regeln an Schulen sowie auf belebten Straßen und Plätzen.

Festgelegt ist das in der seit Montag gültigen Verordnung des Landes Niedersachen gegen die zweite Corona-Welle. Für die Schulen heißt es dort: „Überschreitet ... der Landkreis am Standort einer weiterführenden Schule (Sek I und Sek II) den Inzidenzwert von 50 ..., muss auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, solange der Wert oberhalb dieser Marke liegt. Dies gilt nicht für den Primarbereich.“ Die Klassen 1 bis 4 sind also nicht betroffen.

Einen entsprechenden Passus gibt es für belebte Straßen und Plätze. Ab einem Inzidenzwert von 50 oder höher gilt ab Mittwoch (4. November) im Landkreis Stade an bestimmten Örtlichkeiten, die gemeinsam mit den Städten und Gemeinden festgelegt worden sind, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wo genau diese Vorschrift gilt sowie der aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Stade sind der Internetseite www.landkreis-stade.de/corona und der entsprechenden Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.

zurück